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Ab 1. Juni 2015 gilt das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermietung. Lesen Sie hier, welche Neuerungen auf Vermieter durch das Bestellerprinzip zukommen.
Mit dem 1. Juni ändern sich einige grundlegende Aspekte für Vermieter auf dem Mietwohnungsmarkt. Der Grund ist die Einführung des Bestellerprinzips. Wir klären folgende Fragen: Was bedeutet das Bestellerprinzip im Detail und welche Alternativen zum Makler gibt es?
Bisher musste ein Makler für seine Tätigkeit im Rahmen der Wohnungsvermittlung grundsätzlich vom Mieter bezahlt werden. Dies galt unabhängig davon, von wem er beauftragt wurde. Seit 1. Juni 2015 ist das Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft, das für Vermieter wichtige Veränderungen bei der Vermietung von Wohnungen mit sich bringt. Der wohl wichtigste Teil dieses Gesetz ist das sogenannte Bestellerprinzip: Der Makler muss künftig von der Partei bezahlt werden, die ihn beauftragt hat.
Der Mieter muss den Makler künftig also nur dann bezahlen, wenn er diesen erstens beauftragt hat, speziell für ihn eine Wohnung zu suchen, und es zweitens auch tatsächlich zum Abschluss eines Mietvertrags kommt. Wer Mietimmobilien besitzt und diese vermieten möchte, muss entweder mit höheren Kosten kalkulieren oder sich nach möglichst gleichwertigen Alternativen zum Makler umsehen. Das Mietrechtsnovellierungsgesetz gilt ausschließlich für die Vermittlung von privat genutzten Mietwohnungen. Beim Verkauf einer Immobilie wirkt das Bestellerpinzip für Vermieter nicht, d.h. der Makler muss auch nach dem 1. Juni 2015 in jedem Fall vom Käufer bezahlt werden.
Die Einführung des Bestellerprinzips hat keine Auswirkungen auf die Höhe der Provision, die der Makler erhält. Im Falle der privaten Immobilienvermietung werden bis zu mehr als zwei Monatskaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer als Provision fällig. Für Vermieter bedeutet dies, dass sie bei Beauftragung eines Maklers mit Mehrkosten in Höhe eines vierstelligen Betrags rechnen müssen. Diese Kosten können aber auch in Zukunft trotz Mietrechtsnovellierungsgesetz eingespart werden, ganz legal und ohne Umgehung der neuen Regelung. Denn es gibt eine Alterative zum Makler: Immobilienportale.
Immobilienportal als Alternative zum Makler: Ein Inserat auf einer Immobilien-Plattform im Internet bringt für Eigentümer von Mietwohnungen gegenüber der Beauftragung eines Maklers viele Vorteile. Erstens können die oben genannten Kosten eingespart werden und zweitens wird eine sehr viel größere Zielgruppe potenzieller Mieter angesprochen. Manche Makler arbeiten von ihrem Büro aus und sind in den meisten Fällen in einem regional begrenzten Gebiet tätig; etwa in einer Stadt, einem Landkreis oder maximal einem Bundesland. Mit einer Anzeige im Internet dagegen sprechen Vermieter mögliche Interessenten in ganz Deutschland und darüber hinaus an.
Das Einsparen von hohen Kosten und das Erreichen einer größeren Zielgruppe sind nur die wichtigsten Vorteile einer Immobilien-Plattform; weitere Beispiele: regelmäßige Informationen über Gesetzesänderungen, die Entwicklung von Mietpreisspiegeln oder ähnlichen branchenspezifischen Themen. Der wesentliche Inhalt der Maklertätigkeit bezieht sich auf die Abwicklung der notwendigen Formalitäten. Auch in diesem Bereich helfen Immobilien-Plattformen im Internet mit rechtssicherer Hilfestellung weiter.
Dank eines Immobilienportals als mindestens gleichwertige Alternative zum Makler muss das Bestellerprinzip für Vermieter also nicht zwingend ein Nachteil sein. Sie sind Vermieter? Dann werden Sie selbst aktiv und inserieren Sie ein Angebot auf wg-gesucht.de über "Anzeige inserieren". Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!