Nice to have you here
at WG-Gesucht.de!
at WG-Gesucht.de!
Online since: | |
Saved as favourite:
|
|
Viewed: | |
Contacts: | |
Of which answered:
|
|
Response time: |
without WG-Gesucht+:
with WG-Gesucht+:
Ich bin auf der Suche nach einem/einer Untermieter*in für ein gemütliches Einzelapartment für 3 Monate, Zeitraum Oktober bis Ende Dezember. Das bequeme Zimmer verfügt über einen angemessen großen Schreibtisch und genug Sonnenlicht und ist daher für Studenten besonders gut geeignet. Die Kombination von weißer und hellblauer Farbe wirkt beruhigend und unterstützt die Konzentration. Zur eigenen Nutzung steht Dir sowohl die kleinere Küchenzeile als auch das Bad zu. Zu den Gemeinschaftseinrichtungen gehören unter anderem der Lesesaal, die Bierstube und die Musikübungsräume.
Das Einzelapartment liegt im Olympischen Dorf, also in unmittelbarer Nähe zu der Grünfläche „Olympiapark München“. Der Park ist ein beliebtes Reiseziel mit weltberühmten Sportstätten.
Die U-Bahn Station U3 ist 8 Minuten zu Fuß entfernt. Die Entfernung zu der TUM beträgt 3,6 km und diejenige zu der LMU beträgt 3,8 km.
An Gaststätten in direkter Nähe fehlt es auch nicht.
Freuen würde ich mich über Kontaktanfragen von freundlichen, zuverlässigen und rücksichtsvollen Studenten*innen. Gerne über das Kontaktformular. Bitte stell Dich kurz mit Angaben zu den folgenden Kategorien vor: Vor- und Nachname, Alter, jetziger Studiengang (ggf. vorherige Studiengänge), Universität, Arbeitsverhältnis, Freizeitaktivitäten und Deine positiven Eigenschaften.
Lade bitte auch die folgenden Unterlagen hoch: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und das von Dir ausgefüllte Dokument „Antrag“. Das Letztere findest Du auf:
https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de/wohnen/richtlinien-und-antraege/zwischenvermietung
Die sonstigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung sind:
- die Immatrikulation an einer durch das Studierendenwerk vertretenen Hochschule oder Universität in einem ordentlichen Studiengang: LMU, TUM, HM, HMTM, HfP, SDI, KSH, TH Rosenheim, HSWT, HFF, AdBK, ISM, HfPh, HDBW
- das monatliche Einkommen darf den aktuellen BAföG-Höchstsatz um nicht mehr als 30 % übersteigen
- keine Kündigung des Mietverhältnisses vom Studierendenwerk
- kein Hausverbot vom Studierendenwerk
- keine fällige Mietverbindlichkeiten dem Studierendenwerk gegenüber
- nach einem ersten, abgeschlossenem grundständigem Studiengang kein weiteres grundständiges Studium anstreben
- nach einem abgeschlossenem Masterstudium kein weiteres Studium anstreben
- kein Doktorand / Ph.D.
- kein bestehendes Mietverhältnis beim Studierendenwerk
Deine Fragen beantworte ich gerne bei unserem Telefongespräch. Dieses wird am 22.09.2024 stattfinden.