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Wohnungsgenossenschaften sind nicht nur für Studenten eine Wohnform mit Zukunft. WG-Gesucht.de gibt einen Grundkurs im ABC der Wohnungsgenossenschaften.
Selbst bestimmt, selbst verwaltet und selbst verantwortet – gemäß dem genossenschaftlichen Prinzip bestimmen und verwalten Mitglieder die Wohnungsgenossenschaft. WG-Gesucht.de beantwortet die wichtigsten Fragen über Wohnungsgenossenschaften.
Wohnungsgenossenschaften haben das Ziel, ihre Mitglieder mit preisgünstigem Wohnraum zu versorgen. Wohnungseigentümer sind nicht die Mitglieder, sondern immer die Genossenschaft. Das Miteigentum der einzelnen Mitglieder bezieht sich damit nicht auf die genutzte Wohnung, sondern auf das Wohnungsunternehmen. In Deutschland gibt es mehr als 2.000 Baugenossenschaften, die mehr als zwei Millionen Wohnungen verwalten und etwa drei Millionen Mitglieder haben. Allein in Berlin verwalten mehr als 80 Wohnungsbaugenossenschaften etwa 180.000 Wohnungen, d.h. über zehn Prozent des gesamten Wohnungsbestandes dieser Stadt. Manche Wohnungsgenossenschaften sind über hundert, einige erst wenige Jahre alt. Manche haben nur zehn, andere – vor allem im Osten Deutschlands – zehntausende Wohnungen in ihrem Bestand.
Jedes Mitglied kauft Genossenschaftsanteile, die verzinst und bei Austritt aus der Genossenschaft wieder zurückgezahlt werden. Somit hat auch jedes Mitglied in der Mitgliederversammlung eine Stimme. In großen Genossenschaften wählen die Mitglieder Vertreter, die in der Vertreterversammlung die Meinung aller Mitglieder zu Gehör bringen. Die Mitglieder- oder Vertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat, der den Vorstand berät und dessen Geschäfte kontrolliert. Bei anstehenden Reparaturen oder Pflege des Grundstücks kümmert sich die Genossenschaft schnell um diese Angelegenheiten.
Auch der Wohnungswechsel läuft unkompliziert. Mitgliedern stehen alle freien Wohnungen der Genossenschaft zu Verfügung. Sollten sich die eigenen Bedürfnisse oder Ansprüche mit der Zeit ändern, ist ein Wechsel in eine andere Wohnung möglich. Jedoch kann es zu Wartezeiten kommen, wenn die gewünschte Wohnung noch vermietet ist.
Gemeinsam mit anderen Wohnungsanbietern sind die Genossenschaften im GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertreten. Dort sind sie über regionale Verbände organisiert.
Mieter einer Wohnung einer Baugenossenschaft kann nur werden, wer im Besitz von Genossenschaftsanteilen und dadurch Mitglied ist. Die Summe der Anteile und der Rücklagen bildet die Basis des Geschäftes, um Projekte zu finanzieren. Fast alle Genossenschaften zahlen auf das eingezahlte Kapital eine Dividende - in der Regel eine geringe von drei bis vier Prozent. Dadurch soll verhindert werden, dass einzelne finanzkräftige Mitglieder mit ihren Anteilen spekulieren. Geschäftliche Überschüsse, die über die Dividende hinausgehen, investiert die Genossenschaft wieder.
Ein Anteil kostet – je nach Genossenschaft – etwa zwischen 250 und 3.000 Euro. Wenn das Mitglied seine Wohnung kündigt, muss die Genossenschaft die Geschäftsanteile an den Mieter zurückzahlen. Man kann allerdings auch Genossenschaftsmitglied bleiben, ohne eine Wohnung der Baugenossenschaft angemietet zu haben.
Jedes Mitglied hat mit seinem Dauernutzungsvertrag ein lebenslanges Wohnrecht in seiner Genossenschaft (außer bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Satzung der Genossenschaft), Eigenbedarfskündigungen gibt es nicht. Es besteht also eine "eigentumsähnliche Sicherheit". Außerdem ist eine Genossenschaftswohnung sicher, weil sie vor Verkauf geschützt ist.
Einige Genossenschaften bieten gemeinsame Veranstaltungen oder Gemeinschaftsräume für die Mieter an. Mitgliedern stehen bei vielen Genossenschaften Service-Cards zur Verfügung, womit sie zahlreiche Angebote rund um Wohnen, Freizeit und Reisen erhalten. Finanzielle Vorteile gibt es nicht nur hinsichtlich der geringen Miete. So bietet die „FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG“ in Halle zum Beispiel eine kostenfreie Einrichtung eines Sparbuchs oder die „Heimkehr Wohnungsgenossenschaft eG“ aus Hannover eine Wohn- und Konfliktberatung für ein harmonisches Zusammenleben der Bewohner an.
Jedoch gibt es nicht nur Vorteile. Wartezeiten sind hier ein wichtiges Thema. Eine Genossenschaft kann ihren Mitgliedern nicht immer eine Wohnung zur Verfügung stellen, wenn aktuell alle vermietet sind. So kann es einige Monate dauern, bis ein Mitglied eine zu den Bedürfnissen passende Wohnung findet. Weiterhin sind Genossenschaften gesetzlich verpflichtet, die eingezahlten Anteile innerhalb von zwei Jahren nach Auszug zurückzuzahlen. Meist nutzen die Genossenschaften diese Zeit aus und der Mieter wartet lange auf seine Rückzahlung.
Wer sich überlegt, in eine Genossenschaft einzutreten, sollte sich zunächst genau über die verschiedenen Angebote und Konditionen der einzelnen Genossenschaften einer Stadt informieren, damit die Suche mit der passenden Wohnung endet.
Auch für Studenten kann eine Wohnungsgenossenschaft eine echte Alternative sein. WG-Gesucht.de hat für Sie die Vorteile und Voraussetzungen zusammengefasst. Wohnungsgenossenschaften für Studenten? WG-Gesucht.de sagt: Ja!