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Wer eine Studienplatzklage einreicht, muss bei einem Scheitern mit bis zu 2.000 Euro Kosten für das Gericht, den eigenen und gegnerischen Anwalt rechnen.
Einen Studienplatz vor Gericht einzuklagen, kann Erfolg haben. Doch weisen die Richter die Studienplatzklage ab, muss der Kläger die Gerichtskosen, die Kosten für den eigenen Anwalt und für den Anwalt der Hochschulen übernehmen. Nur bei einem gewonnenen Verfahren zahlt die Hochschule. Auch bei einem Vergleich muss der Kläger die Hälfte der Gebühren übernehmen – im günstigsten Fall 50 Euro.
Die Höhe der Gerichtskosten pro Verfahren beträgt zwischen 100 und 250 Euro. Kommt es zu einem Hauptsacheverfahren, fallen weitere Gerichtskosten an. Die Kosten für den eigenen Anwalt hängen davon ab, ob die Anwälte mit einem Pauschalhonorar bezahlt werden oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt abrechnen. Außerdem beeinflusst die Anzahl der verklagten Universitäten die Höhe der Kosten. Die Rechtsanwaltskosten des Gegners können etwa 500 Euro pro Verfahren betragen. So können im Extremfall bis zu 2.000 Euro Kosten bei einer Studienplatzklage anfallen.
Einige Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten etwa für eine Studienplatzklage Psychologie.