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Viele Studenten überlegen, ein Lektorat ihrer Abschlussarbeit zu beanspruchen, sind sich aber über dessen Zulässigkeit nicht im Klaren. Was ist erlaubt?
Bedeutung der Abschlussarbeit
Der Abschlussarbeit kommt in vielen Studienfächern eine zentrale Bedeutung zu. Eine gute Abschlussarbeit überzeugt zukünftige Arbeitgeber. Sie bereitet den Einstieg in den Beruf durch den Erwerb vertiefter Kenntnisse für Systemkompetenzen wie die Strukturierung komplexer Sachverhalte und der Aneignung von Expertenwissen in einem ausgewählten Themengebiet. Zudem macht die Abschlussarbeit häufig einen erheblichen Teil der Endnote aus.
Betreuung von Abschlussarbeiten
Durch steigende Studierendenzahlen und stagnierende Mitarbeiterzahlen an den Hochschulen erhalten Abschlussarbeiten nicht immer die notwendige Aufmerksamkeit von Betreuern.
Studenten bietet sich die Möglichkeit dieses Betreuungsdefizit durch die Unterstützung von Lektoren auszugleichen. Ist das erlaubt?
Lektorat und Ghostwriting
Grundsätzlich sind alle fachlichen Studienleistungen vom Studenten selbst zu erbringen. Ein gängiger Passus in Abschlussarbeiten ist eine eidesstattliche Erklärung, die aussagt, dass die Arbeit eigenständig angefertigt wurde. Was beinhaltet diese Klausel konkret?
Lektoren bieten sprachliche und strukturelle Hilfestellungen für wissenschaftliche Arbeiten. Sie übernehmen damit teilweise die Funktion des Betreuers der Arbeit. Eine sprachliche Überprüfung der Arbeit durch einen Lektor stellt nicht nur die richtige Rechtschreibung und Grammatik sicher, sondern ermöglicht darüber hinaus Feedback bzgl. der Verständlichkeit einzelner Passagen und des gesamten Textes. Es ist nicht unüblich, dass Wissenschaftler Ihre Arbeiten von einem Lektor überprüfen lassen, bevor sie diese publizieren. Das Vorgehen ist nicht nur erlaubt, sondern zeugt von Professionalität.
Dem entgegen steht das Ghostwriting bei dem der Inhalt der Arbeit teilweise oder vollständig durch einen professionellen Schreiber, der über Fachwissen auf dem fraglichen Gebiet verfügt, erstellt wird. Dieses Vorgehen ist rechtswidrig und kann für den betroffenen Studenten schnell das Ende der universitären Laufbahn bedeuten.
Wo sind die Grenzen zwischen Lektorat und Ghostwriting?
Plagiarismus (das Ausgeben einer fremden geistigen Leistung für die eigene) ist untersagt. Die Verwendung von Ausarbeitungen anderer ohne Kennzeichnung ist verboten. In diesem Sinne ist Ghostwriting ähnlich schädlich wie das Kopieren und Verwenden von Passagen, die aus dem Internet, Zeitschriften oder aus Büchern kopiert oder inhaltlich übernommen werden, ohne sie nach wissenschaftlichen Richtlinien durch Angabe von Zitaten und Referenzen zu kennzeichnen.
Erlaubt hingegen ist sprachliches Feedback und Hilfe bei der Darstellung der eigenen Ergebnisse und Modelle. Fachliches Feedback, dass den Reflektionsprozess über die Validität der Inhalte der Abschlussarbeit beinhaltet, ist ebenso erlaubt. Es bietet sich an, diese Hilfestellung in einer Danksagung offenzulegen.