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Zwischen 50 und 2.000 Euro kann eine Studienplatzklage kosten. Viel Geld für Studenten. Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten übernehmen.
Immer mehr Studenten klagen sich ihren Studienplatz an. Finanzielle Unterstützung etwa bei der Studienplatzklage Psychologie bietet eine Rechtsschutzversicherung. Allerdings gibt es einige Auflagen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung ist, dass der Bereich Verwaltungsrecht mitversichert ist. In letzter Zeit haben jedoch einige Rechtschutzversicherungen diese Klagen aus ihren Bedingungen entfernt. Die Rechtsschutzversicherung muss außerdem mindestens drei Monate vor Klageerhebung abgeschlossen sein. Laut eines Gerichtsurteils muss die Rechtsschutzversicherung dann die Kosten für zehn Studienplatzklagen pro Semester übernehmen.
Studenten, die keine Rechtsschutzversicherung haben, können im Einzelfall eine Prozesskostenhilfe beantragen. Allerdings übernimmt die Prozesskostenhilfe nur die Kosten des eigenen Anwaltes. Außerdem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Der Student und die Eltern müssen bedürftig sein, die entsprechende Klage muss Aussicht auf Erfolg haben. Da man bei einer Studienplatzklage in vielen Fällen nur die Teilnahme an einem Losverfahren erstreitet, gewähren die meisten Gerichte in der Regel keine Prozesskostenhilfe. Weisen die Richter die Studienplatzklage ab, muss der Kläger die Kosten selbst tragen. Hinzu kommt, dass die Staatskasse eine Rückzahlung der Prozesskostenhilfe fordern kann, wenn der Kläger innerhalb von vier Jahren den Status eines Bedürftigen verliert.