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Meistens basiert die Studienplatzklage auf einer fehlerhaften Berechnung der Studienplatzzahl. Doch eine größere Angriffsfläche bieten die Auswahlgespräche.
"Was machen Ihre Eltern beruflich?" oder "Sind Sie schwanger" – Solche Fragen sind bei einem universitären Auswahlgespräch tabu. Das wissen inzwischen auch die meisten Professoren. Trotzdem bieten vor allem diese Soft Skills während der Auswahlgespräche Angriffsfläche für Anwälte bei der Studienplatzklage. Und sie versprechen höhere Erfolgsaussichten als darauf zu vertrauen, dass die Universität die Zahl der Studienplätze falsch berechnet hat. Zu diesem Ergebnis kommt die Berliner Juristin Cathleen Strauch in ihrer Dissertation.
Viele Hochschulen nutzen Auswahlgespräche, um die Eignung und soziale Kompetenz der Bewerber einzuschätzen. Und dort gibt es viel Raum für Verfahrens- und Formfehler. Denn die Auswahlgespräche müssen exakt entsprechend der Satzung verlaufen und das muss vor Gericht im Fall einer Studienplatzklage nachvollziehbar sein.
Ist laut Satzung etwa ein einstündiges Gespräch festgelegt, ist eine Dauer von nur fünfzig Minuten ein Ansatzpunkt für die Studienplatzklage. Genauso wenig darf ein erkrankter Professor durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter ersetzt werden, wenn dies in der Satzung nicht geregelt ist. Protokolleinträge über das Auswahlgespräch mit Bleistift gelten vor Gericht laut Amtssprache als nicht "aktenfest". Bei diesen Formfehlern profitieren die Studenten davon, dass die Universitäten rechtsunischer sind – zumindest bisher. Denn inzwischen stellen Universitäten und Hochschulen zunehmend Hausjuristen ein, um den Studienplatzklagen besser begegnen zu können. Trotzdem bieten die Soft Skills eine Angriffsfläche für Anwälte etwa bei der Studienplatzklage Psychologie.