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Wer nicht den Weg einer Studienplatzklage gehen will, dem bleiben zwei Alternativen zur Studienplatzklage: ein Studienplatztausch oder Fernstudium.
Eine Studienplatzklage hat nur Erfolgsaussichten, wenn der Bewerber von der Stiftung für Hochschulzulassung oder den Universitäten einen Ablehnungsbescheid bekommen hat oder auf die Warteliste gesetzt worden ist. Ist dies nicht der Fall, gibt es zwei Alternativen etwa zur Studienplatzklage Pschyologie: Studienplatztausch oder Fernstudium.
Ein Studienplatztausch bietet sich für Bewerber an, die zwar einen Studienplatz in ihrem Wunschfach, aber nicht an ihrer Wunschuniversität bekommen haben. In diesem Fall hat eine Studienplatzklage keinen Aussicht auf Erfolg.
Ein Fernstudium ist die zweite Alternative zur Studienplatzklage. Wichtig ist dabei, im Vorfeld auf die Akkreditierung der Abschlüsse zu achten. Die Vorteile eines Fernstudiums: Der Student ist unabhängig und flexibel, nicht an eine bestimmte Zeit und einen bestimmten Ort gebunden, der Start der Ausbildung und das Lerntempo sind flexibel.Das Lernmaterial wird zugeschickt, regelmäßige Prüfungen werden abgelegt. Voraussetzung für ein Fernstudium ist allerdings ein hohes Maß an Selbstdisziplin. Die Kosten wie die Fachbreite eines Fernstudiums sind bei den Anbietern sehr unterschiedlich.