Haus zur Gründung einer betreuten Wohngemeinschaft gesucht


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Date wanted: n.a.
Number of rooms: n.a.
Districts: n.a.
House type: Any
Facilities: n.a.
Other details: n.a.

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Zwei Frührentner (43 u. 52 Jahre alt) mit insgesamt 4 Katzen, die bereits in einer betreuten 2-er Wohngemeinschaft leben, suchen für das Frühjahr 2018 ein größeres Haus mit mehreren Zimmern zur Gründung einer betreuten Wohngemeinschaft.

Aufgrund der Veräußerung des Hauses in dem wir zur Zeit leben, wird uns in nicht lang absehbarer Zeit die Kündigung wegen Eigenbedarfsanmeldung drohen.

Noch stehen die neuen Eigentümer nicht im Grundbuch, aber wir denken, das wir bis Ende Dezember 2017 die Kündigung erhalten.

Wir suchen ein Haus mit mindestens 5 Zimmern, wo eine Mindestanzahl von drei Bewohnern Platz haben. Am genialsten wäre es, wenn man ein Haus findet, wo maximal 7 Personen eine Unterkunft finden würden.

Kurze Erläuterung der Anzahl an Bewohnern:

min. 3 Bewohner sind die Mindestzahl, um Förderungen vom Land Rheinland-Pfalz beantragen zu können.
max. 7 Bewohner sind das Maximum, für eine Wohngemeinschaft ohne 24-Stunden Betreuung.

Das Hauses sollte sich in zentraler Lage befinden, oder in der Nähe einer Anschlussstelle zum Öffentlichen Personennahverkehr.

Günstigste Ausstattung des Hauses:

2 Bäder/WC/Duschen
Küche
Wohn-/Gemeinschaftszimmer
Keller
Gartenfläche
Parkmöglichkeiten am Haus
Garage/Schuppen
min. 5 Zimmer
Kabelanschluss

Orte in denen wir ein Haus suchen:

76761 Rülzheim
76756 Bellheim
76764 Rheinzabern
76777 Neupotz
76751 Jockgrim
76770 Hatzenbühl
76744 Wörth am Rhein
Sollten Sie eine entsprechende Immobilie uns zur Verfügung stellen wollen, bitten wir um eine aussagekräftige Email mit Beschreibung, Fotos und Preisvorstellung des Objektes.

Was ist eine betreute Wohngemeinschaft?

Als betreutes Wohnen werden Wohnformen bezeichnet, in denen Menschen Unterstützung finden, die je nach Lebenssituation unterschiedliche Formen der Hilfe benötigen. Das sind beispielsweise alte, psychisch kranke bzw. seelisch, geistig und/oder körperlich behinderte Menschen, Obdachlose, oder Jugendliche.

Die Betreuung wird durch Sozialarbeiter, bzw. Psychologen, Heilerziehungspfleger, Familienpfleger, Heilpädagogen, Erzieher, Therapeuten oder Pflegekräfte gewährleistet. In verschiedenen Bundesländern wird die unterstützende Person auch als Sozialbeistand bezeichnet.

Die Betreuung soll bei gleichzeitiger Unterstützung zur Bewältigung der individuellen Probleme die größtmögliche Autonomie gewährleisten. Die rechtliche Betreuung ist beim „Betreuten Wohnen“ nicht mit eingeschlossen.




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