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Was sind Betriebskosten?
Mit Betriebskosten sind im Zusammenhang mit Immobilien die laufenden Kosten gemeint, die der Vermieter für seine Wohnung aufbringen muss. Darunter fallen unter anderem Kosten für Wasser und Abwasser, Heizung, Hausreinigung, Müllbeseitigung und gegebenenfalls Winterdienst. In der Regel fallen diese Ausgaben in den Bereich der Nebenkosten, die im Mietvertrag mit dem Vermieter vereinbart werden. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch gibt es zwei Möglichkeiten: eine Vorauszahlung mit Abrechnung oder eine Vereinbarung einer Nebenkostenpauschale durch die die gesamten Betriebskosten gedeckt werden.
Wie funktioniert die Betriebskostenabrechnung?
Eine Betriebskostenabrechnung wird nur bei der ersten Variante, den Vorauszahlungen in Form von so genannten Abschlagzahlungen nötig. Bei Zahlung einer Betriebskostenpauschale entfällt die spätere Abrechnung. Die Betriebskostenabrechnung muss jährlich erfolgen und bestimmte Angaben enthalten: eine Übersicht der Kosten für die gesamte Immobilie, einen Verteilerschlüssel mit Erläuterung (wie sich diese Kosten auf die einzelnen Wohnungen verteilen) sowie eine ausführliche und nachvollziehbare Übersicht über den Anteil, der jeweils (für jeden Kostenpunkt!) auf die entsprechende Wohnung entfällt, inklusive Abzug der bereits geleisteten Vorauszahlungen des Mieters.
Aufpassen!
Der Mieter hat das Recht, sämtliche Belege einzusehen die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegen, und von diesem Recht sollte er auch Gebrauch machen. Es ist keine Seltenheit, dass die Abrechnung zu hoch ausfällt, da manche Vermieter einzelne Kosten einfach doppelt abrechnen. Um solche Abzocken zu vermeiden sollte man sich die Betriebskostenabrechnung also genauestens ansehen und bei eventuellen Fragen die dazugehörigen Belege einfordern und überprüfen.