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Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetztes ist es, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes zu fördern. Der Beitrag der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung soll deutlich gesteigert werden.
Das Gesetz regelt die Abnahme- und Vergütungspflicht für alternativ erzeugten Strom. Außerdem werden die Kosten zwischen den Netzbetreibern ausgeglichen und gleichmäßig auf den gesamten Stromverbrauch verteilt. Das Gesetz sichert den Betreibern von Windenergieanlagen feste Vergütungen des eingespeisten Stroms, die derzeit über dem durchschnittlichen Strombörsenwert des Stroms an der Strombörse liegen.
Diese Vergütung sinkt im Laufe der Zeit, um zur Kostensenkung für die Errichtung von Anlagen anzuregen, ist aber auf 20 Jahre garantiert. Die vergleichsweise hohe Vergütung wird mit den deutlich geringeren externen Kosten regenerativer im Vergleich zu konventioneller Energieerzeugung begründet.
Das erste Erneuerbare-Energien-Gesetz stammt aus dem Jahr 2000, seitdem wurde es mehrmals erneuert.
Dieser Text wurden mit freundlicher Unterstützung von der NaturWatt GmbH erstellt. Vielen Dank!
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