Reiseprivathaftpflichtversicherung Tipps
    Reiseprivathaftpflichtversicherung deckt nicht alles ab

  • Die Reiseprivathaftpflichtversicherung deckt die Risiken von Haftungsfällen nicht komplett ab, da im Ausland vorkommende Schadenereignisse zunächst ausgeschlossen sind, was im Privatbereich aber nicht für Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr Dauer gültig ist. Bei längeren Auslandsaufenthalten kann also eine Deckungslücke bestehen.


  • Diese Deckungslücke kann über eine Reiseprivathaftpflichtversicherung abgedeckt werden, die mit den weiteren Reiseversicherungen abgeschlossen werden kann. Oft sind diese Risiken auch über Kreditkarten abgesichert.


  • Unser Tipp:

    Stiftung Warentest (Finanztest 07/2005)
    empfiehlt die Württembergische  










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