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Es muss zweifach angefertigt werden, damit Mieter und Vermieter jeweils ein Exemplar erhalten.
Der Vertrag wird meist vom Vermieter mitgebracht und muss von beiden Parteien unterzeichnet werden, um eine gültige vertragliche Schriftform zu besitzen. So lassen sich Streitigkeiten nach dem Auszug des Mieters vermeiden. Wenn das Abnahmeprotokoll von den betroffenen Personen unterschrieben ist, steht dem Einzug fast nichts mehr im Wege.
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