Nice to have you here
at WG-Gesucht.de!
at WG-Gesucht.de!
Online since: | |
Saved as favourite:
|
|
Viewed: | |
Contacts: | |
Of which answered:
|
|
Response time: |
without WG-Gesucht+:
with WG-Gesucht+:
Ich suche Nachmieter für meine 2-Zimmer Wohnung. Die Wohnung befindet sich in einer guten Lage, gegenüber Rathaus in Löhne.Dazu gibt es viele Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe und anbei auch eine gute Autobahnanbindung.
Die letzte Komplettrenovierung erfolgte im Jahr 2010.
Badezmmer und die Küche sind mit Fliesen belegt, der Rest mit Laminat.
Die Wohnung hat auch einen Abstellraum, alle Zimmer sind groß,auch das Badezimmer mit Tageslicht.
In der Wohnung ist Gasheizungsanlage vorhanden.
Die Wohnung wird von einem Eigentümer vermietet und braucht einen Wohnberechtigungsschein.
Der Einzug wäre schon am 01.10.2012 möglich.
Bei Interesse und Fragen melden Sie sich einfach telefonisch bei mir.
Löhne liegt in der Hügellandschaft der Ravensberger Mulde im unteren Weserbergland. Von vielen Punkten der Stadt kann man die rund 10 km entfernte Kette des Wiehengebirges im Norden ausmachen. Die nächstgelegenen Großstädte sind das 25 km südwestlich gelegene Bielefeld und das 50 km westlich gelegene Osnabrück. Die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover liegt rund 80 km östlich. Nachbarstädte und -gemeinden sind Hüllhorst im Norden, Bad Oeynhausen im Osten (beide Kreis Minden-Lübbecke), Vlotho im Südosten, Herford im Süden, Hiddenhausen im Südwesten und Kirchlengern im Westen.
Erst 1969 gegründet, ist Löhne als Stadt sehr jung. Die Geschichte des Löhner Raumes, der zur Kulturlandschaft des Ravensberger Landes gehört, wurde wesentlich von seiner Verkehrslage bestimmt. Von der Frühzeit bis heute kreuzten sich hier überregionale Verbindungswege. Entscheidend war der Bau des großen Löhner Bahnhofs im 19. Jahrhundert, der zum zentralen Bezugspunkt des Umlandes wurde sowie Industrialisierung und die Herausbildung stadtähnlicher Siedlungsstrukturen bewirkte. Aber noch bis ins 20. Jahrhundert hinein herrschte in weiten Teilen ein bäuerlich-dörfliches Gepräge vor.
Die früheste überlieferte urkundliche Erwähnung mit Bezug auf das Löhner Gebiet datiert schon auf das Jahr 993, wobei jedoch die Quellenlage für die Zeit vor dem 17. Jahrhundert allgemein eher dünn ist. In früher Zeit im Stammesbereich der Cherusker, später der Sachsen gelegen, gehörte der Raum seit dem Hochmittelalter zum Hochstift Minden und gelangte mit diesem 1648 für knapp dreihundert Jahre an (Brandenburg-)Preußen. Innerhalb Preußens bestand ab 1719 Zugehörigkeit zu Minden-Ravensberg, ab 1815 zum Kreis Bünde und ab 1832 zum Kreis Herford in der Provinz Westfalen, welche 1946 Teil Nordrhein-Westfalens wurde.
Bis zum Bahnhofsbau hatten über Jahrhunderte die Kirchorte Mennighüffen und Gohfeld die zentralen Orte gebildet. Ab 1843 bestanden die in Personalunion vereinigten Ämter Gohfeld und Mennighüffen. Das Amt Gohfeld bestand aus den Gemeinden Gohfeld und Löhne(-Ort), das Amt Mennighüffen umfasste die Gemeinden Mennighüffen, Obernbeck und den Gutsbezirk Ulenburg sowie bis 1919 auch den größten Teil der heutigen Gemeinde Kirchlengern. Beide Ämter wurden 1943 zum Amt Löhne zusammengelegt und dieses 1969 zur Stadt erhoben.
Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Mietwohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Dieser ist für ein Jahr gültig und enthält Angaben
- über die Personen, die in die Wohnung einziehen dürfen und
- die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf, sowie
- die maßgeblich einzuhaltende Einkommensgrenze.
Der WBS muss zum Zeitpunkt des Einzugs noch gültig und in Nordrhein-Westfalen ausgestellt worden sein. Ein WBS eines anderen Bundeslandes ist in NRW nicht mehr gültig.
Ein WBS kann erteilt werden, wenn entsprechende Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Ab dem 1. Januar 2010 gelten für die Einkommensgruppe A folgende Nettoeinkommensgrenzen:
Haushaltsgröße Einkommensgrenze Wohnungsgröße
1 Person 17.000 EUR 50 qm
2 Personen 20.500 EUR 2 Wohnräume oder 65 qm
3 Personen 25.200 EUR 3 Wohnräume oder 80 qm
4 Personen 29.900 EUR 4 Wohnräume oder 95 qm
5 Personen 34.600 EUR 5 Wohnräume oder 110 qm
Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich
- die maßgebliche Einkommensgrenze um 4.700 EUR
- und die angemessene Wohnungsgröße um 15 qm oder 1 Raum.
Gehören zum Haushalt Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 Einkommensteuergesetz (Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird), erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 600 EUR.
Bei Zwei-Personen-Haushalten und jungen Ehepaaren mit mindestens einem Kind, erhöht sich die Gesamtjahreseinkommensgrenze um 4000 EUR. Als junge Ehepaare gelten Verheiratete bis zum Ablauf des 5. Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung, bei denen keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat.
- Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung einzureichen.
- Das Jahresbruttoeinkommen kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall gemindert werden durch
- Werbungskosten (z.B. 920 EUR als jährliche Pauschale, bei Rentnern 102 EUR)
- Abzugsbeträge pauschal für Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen usw.
- Freibeträge für Schwerbehinderte
- Das Einkommen hilfloser Personen sowie das Einkommen Auszubildender, die gleichzeitig Kindergeld beziehen, wird bei der Vorlage entsprechender Nachweise bei der Einkommensberechnung nicht berücksichtigt.
Die obigen Informationen sind Anhaltspunkte, an denen Sie sich schon einmal orientieren können. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen eine individuelle Beratung bei dem zuständigen Sachbearbeiter.
Die Gebühren für einen WBS sind einkommensabhängig und betragen 5 bis 10 EUR.