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Wir (Familie mit 3 Söhnen, wobei der älteste auswärts studiert und nur selten sein Zimmer nutzt) vermieten in unserem Einfamilienhaus ein helles teilmöbliertes Dachzimmer, auch gerne an MusikstudentInnen, da wir ein Musikerhaushalt sind. Wir vermieten ausschließlich an Nichtraucher.
Die Wohnfläche beträgt nach Abzug der Dachschrägen 11m². Zur Ausstattung gehören: Ein Bett 100 x 200 cm mit Matratze, ein Sessel, ein (Schreib-)Tisch und zwei Einbauschränke. Das Haus ist mit 100 Mbit/s ans Glasfasernetz angeschlossen, ein LAN-Anschluss liegt im Zimmer.
Das Bad im Obergeschoss teilt man sich mit unseren beiden 15-jährigen Söhnen. Eine kleine Küche steht zur momentan alleinigen Nutzung zur Verfügung. Unsere Waschmaschine im Keller kann mitbenutzt werden.
Rauchen ist im Haus und auf dem Grundstück nicht gestattet.
Das Haus liegt ca. 8 min Fussweg von der U-Bahnstation Kiekut (U1) entfernt. Von dort aus ist der Hauptbahnhof in 42 min Fahrzeit erreichbar, die U-Bahnen fahren alle 10 bis 20 Minuten. Dazu gibt es Busverkehr nach Ahrensburg und in die umliegenden Dörfer. In 2 Minuten ist man mit dem Auto auf der A1. Die A1 ist hier durch einen hohen und sehr effektiven Lärmschutzwall abgeschirmt. In den Wald läuft man 10 Minuten.
Das ist eigentlich keine WG. Wir haben einfach ein Zimmer übrig, ohne "Familienanschluss".
Da Frauen in diesem Haus in der Minderheit sind, würde meine Frau den Einzug einer weiteren Frau begrüßen. Ist aber kein Ausschlusskriterium.
Meine Frau ist Sängerin und Musiklehrerin, ich bin Tonmeister und unser Sohn völlig musikbegeistert. Er übt in seinem Zimmer, welches direkt unter dem zu vermietenden liegt, Cello und E-Gitarre. Daher haben wir auch kein Problem mit MusikerInnen bzw MusikstudentInnen.
Besichtigung nach Absprache nur mit Maske UND aktivierter grüner Corona-App, die muss vorgezeigt werden.
Wir planen nächstes Jahr einen Schüleraustausch über den Rotary-Club. Dieser verlangt die Vorlage eines erweiterterten polizeilichen Führungszeugnisses von allen Hausbewohnern. Daher muss ein solches bei Abschluss eines Mietvertrages vorliegen.