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Die Wohnung befindet sich im Dachgeschoss (3. Etage) eines Mehrfamilienhauses in der Bochumer City, wenige Gehminuten vom HBF entfernt in einer ruhigen Nebenstrasse. Die Wohnung ist 87 qm gross und besteht aus einem grossen Wohnzimmer, einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer/Büro sowie einer Küche (mit genug Platz für die Küchenmöbel und einen Eßtisch) und zwei vollständigen Badezimmern, eines mit einem großen Fenster und Wanne sowie Platz für die Waschmaschine, das andere mit Dusche, aber ohne Fenster. Die Loggia ist von der Diele aus zu erreichen.
Diese Wohnung stellt das ausgebaute Dachgeschoss des Hauses dar und weist daher Wände mit (wenigen) Schrägen aus. Die grossen Dachgauben in jedem Zimmer sorgen für genügend gerade Wände zum Stellen von Möbeln.
Ausstattung
- Fussböden: Laminat, PVC, Fliesen
- Isolierfenster
- 2 vollständige Bäder (1x m. Dusche, 1 x m. Wanne + gr. Fenster)
- Loggia
- Fernwärme-Zentralheizung
- Fahrrad-Keller mit Rampe von aussen für einfaches Abstellen der Fahrräder im Keller
- Haustür-Sprechanlage
- Winterdienst u. Treppenhausreinigung in den NK enthalten
- kompl. Planungsunterlagen (Ikea) der Küche vom Vormieter vorhanden
Das gepflegte Mehrfamilienhaus befindet sich in einer kleinen, ruhigen Nebenstraße (Einbahnstraße) in der Bochumer Stadtmitte, innerhalb des den Stadtkern umlaufenden Rings nahe des neuen Justiz-Zentrum Bochum, in Blickweite des RUB-Klinikums St. Elisabeth.
Die Entfernung zum Hauptbahnhof Bochum beträgt ca. 350m, die Fussgängerzone in der City erreicht man ebenfalls in knapp 5 Minuten zu Fuß.
Durch die unmittelbare Stadtnähe befinden sich alle öffentlichen Verkehrsmittel in fussläufiger Entferung.
Die Wohnung wird zum 01.04.2020 wieder frei und kann neu vermietet werden.
Besichtigungen müssen daher mit der jetzigen Mieterin abgesprochen werden.
WG-Anfragen zwecklos!!! Auf Grund von sehr schlechten Erfahrungen mit einer WG möchten wir die Wohnung nicht mehr an eine WG vermieten!!!
Von den zukünftigen Mietern werden vor Abschluss eines Mietvertrages eine Selbstauskunft sowie geeignete Einkommensnachweise und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vorvermieter erbeten.