Encantado de tenerte aquí
en WG-Gesucht.de!
en WG-Gesucht.de!
Online since: | |
Saved as favourite:
|
|
Viewed: | |
Contacts: | |
Of which answered:
|
|
Response time: |
sin WG-Gesucht+:
con WG-Gesucht+:
Sie haben ein freies Zimmer in Eching und Umgebung? Statt Mieteinnahmen wünschen Sie sich Gesellschaft und Unterstützung im Alltag?
oder
Sie studieren oder machen eine Ausbildung in München/ Freising und Umgebung und suchen ein Zimmer? Sie können sich vorstellen mit Menschen mit Unterstützungsbedarf zusammen zu leben und diese im Alltag zu unterstützen?
Wohnen für Hilfe – eine Win-Win-Situation
= Menschen/ Familien mit Unterstützungsbedarf stellen Studenten/ Auszubildenden kostenlosen Wohnraum in Eching zur Verfügung und erhalten dafür Unterstützung im Alltag.
Orientierungsrahmen
1 qm Wohnfläche ≙ 1 Stunde Hilfe im Monat. Die Nebenkosten werden pauschal bezahlt.
Hilfen
Die Studenten helfen im Alltag. Zum Beispiel beim Einkaufen, im Haushalt, beim Kochen oder bei der Gartenarbeit, begleiten zum Arzt oder beim Spaziergang.
Von den Hilfen sind Pflegeleistungen jeglicher Art ausgenommen.
Vorteile:
- Der älteren Generation und Menschen mit Behinderung wird es dadurch
ermöglicht, im vertrauten Umfeld wohnen zu bleiben.
- Wohnraumgebende sind nicht alleine und haben Gesellschaft.
- Familien werden im Alltag entlastet und haben mehr Zeit für sich.
- Wohnraumnehmende erhalten kostenlosen Wohnraum.
- Soziale Kompetenzen, die Studierende hier erwerben, sind für das
Berufsleben unerlässlich.
- Die Toleranz unter verschiedensten Alters- und Personengruppen steigt.
➔ Wohnen für Hilfe ist ein Gewinn für beide Seiten!
So finden Sie zueinander
- Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bei uns im Alten Service Zentrum.
- Wir vereinbaren einen Termin und unterhalten uns in einem persönlichen Gespräch über Ihre Wünsche und
Interessen.
- Im Anschluss schlagen wir passende Wohnpaare vor.
- Sie lernen sich kennen und entscheiden, ob eine Wohnpartnerschaft in Frage kommt.
- Wir helfen Ihnen bei der Vertragsgestaltung und beraten Sie, solange Ihre Wohnpartnerschaft besteht.