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Bitte beachten Sie: Mein Vermieter möchte vor Genehmigung der Zwischenvermietung über die mietende Person in Kenntnis gesetzt werden und evtl. also auch mit der Person sprechen. Erst danach kann der Zwischenvermietung final zugestimmt werden!
Die Wohnung hat einen kleinen Flur, eine große, helle Küche mit Tisch und Bank als Esszimmer,
ein Bad mit Dusche,
ein Wohn-/Arbeitszimmer mit Sofa, offenen Schränken und Schreibtisch,
ein Schlafzimmer auf dem Spitzboden mit Bett und kleinen Kleiderschränken.
Internet (DSL Telekom) ist vorhanden und kann genutzt werden. Der Vertrag läuft noch bis Mai, kann aber auf Wunsch verlängert werden.
Da es schwierig sein dürfte die Heizkosten separat auszurechnen, habe ich diese nicht in die Nebenkosten einberechnet, sondern diese sind in der „Kaltmiete“ enthalten.
Die Nebenkosten bestehen also nur aus Internet (ca. 40 Euro) und Strom (ca. 40 Euro) (Ökostrom von GreenplanetEnergy)
Für die überlassenen Einrichtungsgegenstände schlage ich folgende Vorgehensweise vor: Der/Die Zwischenmieter*in kauft die Einrichtungsgegenstände vorübergehend von mir. Bei Beendigung des Zwischenmietverhältnisses kaufe ich die Gegenstände zum gleichen Preis zurück, wenn diese im gleichen Zustand übergeben werden.
Dazu können wir gerne einen Vertrag aufsetzen, wenn gewünscht.
Küche inkl. Kühlschrank, Ofen, Mikrowelle, Töpfe, Pfannen, usw...: 500 Euro
Sofa: 200 Euro
Bett: 100 Euro
Schränke: 100 Euro
Router: 100 Euro
Waschmaschine: 800 Euro
Gesamt: 1800 Euro
Über andere Optionen der Überlassung können wir uns evtl. auch einigen.
Die Auto-Garage kann für 60 Euro pro Monat gemietet werden.
Ansonsten würde ich versuchen die Garage getrennt zu vermieten.
Einen eigenen Kellerraum gibt es leider nicht.
Die Fahrradgarage kann genutzt werden. Schlüsselkaution: 30 Euro
Über die Überlassung meines Fahrrads (Mountainbike in gutem Zustand) kann verhandelt werden, wenn gewünscht.
Hier schlage ich das gleiche Vorgehen vor, wie beiden Einrichtungsgegenständen: 300 Euro
In der Wohnung könnten evtl. 2 Personen wohnen, dies ist aber laut Mietvertrag nicht erlaubt! Ich bitte dies einzuhalten!
Die Wohnung ist recht zentral gelegen:
Man ist in wenigen Minuten in der Innenstadt/Fußgängerzone.
Man ist aber auch in wenigen Minuten in einem größeren Waldgebiet zum Joggen oder für Spaziergänge. Auch der Forstgarten (Tiergartenstraße) ist nicht weit entfernt.
Einige Restaurants gibt es in der Nähe.
Der nächste Supermarkt ist Netto oder ansonsten ein paar 100 Meter weiter der große Edeka am EOC oder in ähnlicher Entfernung aber anderer Richtung: der große Edeka Brüggemeier (unten) ist ca. 2 km entfernt.
Auch zur Hochschule Rhein-Waal sind es ca. 2 km.
Bahnhof Kleve: ca. 1,5 km
Einige Bushaltestellen in der Nähe
Ich mache eine berufliche Auszeit: Sabbatical von Februar bis Ende Juli 2024 und biete daher meine Wohnung in Kleve zur Zwischenmiete an:
Bei den Interessenten werde ich folgendermaßen vorgehen:
Ich möchte die Wohnung natürlich so lange wie möglich vermieten, sonst lohnt sich der Aufwand nicht. Daher muss ich dann schauen welche Interessenten sich melden und für welchen Zeitraum.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich daher nicht sofort feste Zusagen machen kann, wenn Sie sich nur für einen kürzeren Zeitraum interessieren.
Mein Vermieter möchte vor Genehmigung der Zwischenvermietung über die mietende Person in Kenntnis gesetzt werden und evtl. also auch mit der Person sprechen. Erst danach kann der Zwischenvermietung final zugestimmt werden.