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Das Haus wird von Niessbrauchnehmerin zum Zwecke der Instandhaltung und Pflege des Anwesens abgegeben. Es müssen lediglich die Grundstücksteuer und die normal anfallenden Abgaben bezahlt werden. Ein Mietzins wird nicht verlangt. Nähere Angaben unter Walter Wust, Postfach 1526, 61285 Bad Homburg