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Zum 1. Februar 2023 wird eine Familienwohnung des Studierendenwerks Heidelberg frei. Familienwohnung bedeutet, dass nur Familien einziehen können: Das heißt ein Pärchen, das schwanger ist bzw. mindestens ein Kind hat; es könnten auch Alleinerziehende mit Kindern einziehen. Voraussetzung ist, dass mindestens einer von beiden studiert oder promoviert. Die andere Person kann bereits erwerbstätig sein. Die Wohnung kann für maximal 6 Jahre gemietet werden.
Die freiwerdende Wohnung hat 3 Zimmer, eine eingebaute Küche, einen Abstellraum, einen Balkon und ist nicht möbliert. Allerdings ist es möglich, von den Vormietern bestimmte Dinge wie Möbel oder Spülmaschine abzukaufen.
Hier findet man weitere Informationen und Beispielfotos von so einer Familienwohnung: https://www.studentenwerk.uni-heidelberg.de/de/node/123
Bei Interesse an der Wohnung bitte direkt im Online-Portal des Studierendenwerks bewerben: https://www.studentenwerk.uni-heidelberg.de/de/wohnen_online_bewerbung