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Zwischennutzung für kulturelle und gewerblich Zwecke vermeidet Leerstand. Das Prinzip der Zwischenmiete hat sich auch auf dem Wohnungsmarkt bewährt.
Als Zwischennutzung oder Übergangsnutzung wird eine vorübergehende und teilweise auch zweckentfremdende Nutzung von Gebäuden oder brach liegenden Flächen bezeichnet. So stand zum Beispiel in München das ehemalige Heizkraftwerk der Stadtwerke in der Katharina-von-Bora-Straße schon seit Jahren leer. Seit April 2014 wird es jedoch für das Projekt "Mixed Munich Arts" genutzt und in einen Kulturkomplex verwandelt; dort sollen Ausstellungen und Konzerte stattfinden. Der Mietvertrag läuft bis 2015. Durch die Zwischennutzung wird das Gebäude so zu einem gemeinschaftlichen Zweck verwendet.
Eine Zwischenmiete für kulturelle und gewerbliche Zwecke erfolgt oft zu günstigeren Konditionen und ist nicht ökonomisch motiviert. Beide Parteien profitieren davon: Der Eigentümer weiß seine Immobilie vor Vandalismus und Verfall bewahrt und diese erlangt einen höheren Bekanntheitsgrad, was eine Weitervermietung später erleichtern könnte. Die Stadt und ihre Bürger erfreuen sich am kulturellen Angebot. So spielt Zwischennutzung in der Stadtentwicklung eine strategische Rolle und zeigt neue Entwicklungsperspektiven auf.
Nicht nur zu kulturellen und gewerblichen Zwecken werden Immobilien zwischenvermietet, auch auf dem Wohnungsmarkt hat sich die Zwischennutzung etabliert. Vor allem Studenten, die ins Ausland gehen um Berufserfahrung zu sammeln oder in einer anderen Stadt studieren wollen, vermieten ihre Zimmer meist für diesen Zeitraum unter. Sie können so die Wohnung behalten und müssen sich bei ihrer Rückkehr keine neue Bleibe suchen. Trotzdem bezahlen sie nicht zwei Wohnsitze und der Untermieter erhält für den gewünschten kurzen Zeitraum ein oft sogar möbliertes Zimmer. Davon profitieren wiederrum andere Zimmersuchende, die nur für einen kürzeren Zeitraum eine Unterkunft benötigen. Dazu zählen beispielsweise Praktikanten oder Schüler an Sprachschulen.
Studenten, die ihr Zimmer befristet vermieten möchten, müssen den Vermieter in Kenntnis setzen und einen Zwischenmietvertrag mit dem Untermieter abschließen. Darin muss der Grund für die Befristung angegeben und der Mietzeitraum sowie die Anzahl der vermieteten Zimmer festgelegt werden. Wird möbliert vermietet, kann eine Liste des Inventars beigelegt werden. Auch eine Haftpflichtversicherung sollte der Untermieter vorweisen können.
In großen deutschen Städten wie München und Düsseldorf ist der Wohnraum knapp und die Mietpreise steigen. Vor allem München gehört zu den Spitzenreitern der Städte mit den höchsten durchschnittlichen Mieten. Wer als Student in München ein Zimmer sucht, wird sich vor allem zu Semesterbeginn schwer tun. Für den Anfang in ein Zimmer zur Zwischenmiete zu ziehen, ist eine attraktive Lösung. Schließlich gestaltet sich die Zimmersuche einfacher, wenn man schon vor Ort ist. Auch in Düsseldorf sind die Mietpreise hoch und die Wartelisten für Wohnheime lang. Viele weichen daher auf Außenbezirke oder umliegende Städte aus. Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes kann eine Zwischenmiete auch hier der erste Schritt auf dem Weg zu einem unbefristeten Zuhause sein.
Eine Zwischennutzung bietet Vorteile für Vermieter und Mieter zugleich: Leerstand wird vermieden und vor allem für Studenten oder Praktikanten ist das Prinzip der Zwischenmiete eine flexible und einfache Lösung bei der Zimmersuche.