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Mängel am Mietobjekt- aufgepasst, Augen auf!
Vor dem Einzug beziehungsweise Auszug sollten Sie die Wohnung zusammen mit dem Vermieter auf etwaige Mängel begutachten.
Wurden diese noch nicht im Übergabeprotokoll entsprechend festgehalten, ist es wichtig nochmals Kontakt zu dem Vermieter aufzunehmen und ihn höflich und sachlich darauf hinzuweisen. Dies ist von großer Bedeutung, damit im Falle eines späteren Auszugs schon vorhandene Defekte nicht als selbst verursachte Schäden in der Wohnung deklariert werden können.
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