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Wir suchen eine fünfte Mitbewohnerin/einen fünften Mitbewohner für zwei Zimmer (1 Zimmer hat ca. 10 m^2, das andere ca. 7 m^2) in unserer gemischten WG. Eines der Zimmer wurde bisher als Schlafzimmer benutzt, das andere als Arbeitszimmer; die Zimmer können aber auch anders genutzt werden. Alle Möbel (oder nur ein Teil davon und nicht die Matratze) können für einen Abschlag übernommen werden.
Die WG nimmt den gesamten ersten Stock eines Dreifamilienhauses ein (168 m^2). Neben einer Küche mit Vorratsraum gibt es ein großes Wohnzimmer, eine kleine Lounge, zwei Badezimmer (eins mit Dusche, eins mit Bad), ein Gäste-WC und einen Balkon. Zu der Wohnung gehören außerdem ein Wasch- und ein Vorratskeller.
Von der Wohnung ist die Ruhr-Universität Bochum zu Fuß in ca. 15 Minuten erreichbar, die U-Bahn-Haltestelle Markstraße zu Fuß in ca. 4 Minuten. Von dieser Haltestelle aus ist man mit der U-Bahn U35 in circa einer Minute an der Uni und in circa 8 Minuten am Bochumer Hbf. Aldi, Dönermann, Pizzeria, Imbissbude und Tanke sind in circa 2 Minuten zu Fuß erreichbar.
Wir sind bisher zwei Männer und zwei Frauen, Saskia (23 MA Psychologie), Verena (28 MA Angewandte Nachhaltigkeit), Maik (29 Doktorand IT-Sicherheit) und Martin (34 M. Ed. Englisch&Latein), teilweise Studierende an der RUB, teilweise berufstätig. Unsere WG ist normalerweise recht ruhig, jedoch trinken wir auch gerne mal ein Bier oder einen Whisky, grillen oder kochen zusammen oder setzen uns auf den Balkon. Wir gehen entspannt-freundschaftlich miteinander um und nehmen aufeinander Rücksicht: Niemand regt sich über Kleinigkeiten auf, aber chaotisch soll es eben auch nicht sein – gesunder Menschenverstand halt, in Bezug auf Sauberkeit, Lautstärke usw.
Wenn du interessiert bist, schreibe uns doch bitte einen kurzen Text über dich, Studium, Hobbys etc., so dass wir einen ersten Eindruck von dir bekommen können. Das Haus gehört übrigens der evangelischen Kirche, ist also in kirchlicher Trägerschaft, aber das hat weiter nichts zu bedeuten, nur so als Info.
Wir suchen jemanden für einen längeren Zeitraum, also mindestens für ein Jahr, am besten für noch etwas länger.
Der Einzug könnte gegebenenfalls auch zum 1. September erfolgen.