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Die Zimmer sind nicht möbliert!!!! Möbel müssen selbst mitgebracht werden!!!!! Einbauküche ist vorhanden.
Es sind 2 Zimmer in einer 5-er WG. Einbauküche ist vorhanden. Zimmer sind nicht möbliert.
Mietzeit beträgt mindestens 1 Jahr. Die Mitbewohner 1 Frau (23Jahre) mit Baby (1Jahr) und ein 25-jähriger Student.
Großer Gemeinschaftsbalkon vom Flur zugängig. Bad mit Wanne und WC. Es befindet sich ein weiteres WC mit Waschbecken in der Wohnung.
Gerne kann auch nur ein Zimmer gemietet werden von einer Frau die es akzeptiert, dass ein Baby in der Wohnung wohn.
Wachmaschine und Trockner mit Waschmarken im Hause.
TG-Stellplatz auf Wunsch zzgl. 25.- Ausenstellplatz 15,--
Außer eventuell Telefon und Internet (charing), sind alle Kosten, auch Strom in der NK-Vorauszahlung enthalten.
Die Zimmer sind im Grundriss mit Zimmer A und C bezeichnet.
Ca. 5 min Fußweg bis zur Hotelfachschule.
Lagebeschreibung
Zentrale und ruhige Wohnlage in einem südlichen Stadtteil Heidelbergs, dem Emmertsgrund. In unmittelbarer Nähe (8-10 Gehminuten) befindet sich ein kleines Einkaufszentrum mit Bäckerei, Schreibwaren, Zeitungsladen, Obst- und Gemüseladen, Bank etc.
Das große Einkaufszentrum "Gewerbegebiet Rohrbach-Süd" mit Media Markt, Famila und vielen anderen Geschäften ist in ca. 5 Autominuten oder mit dem Bus zu erreichen.
Der nahe Stadtwald und die Weinberge ermöglichen vielerlei Freizeitgestaltung.
Bus 29 fährt innerhalb von 20 Minuten an den Bismarkplatz
Bus 27 fährt nach Rohrbach Gewerbegebiet, wo sich ein großer Handelshof, Obi und andere Einkaufsmöglichkeiten befinden.
Bus 33 fährt erst an den S-Bf. Kirchheim/Rohrbach dann ueber den Hbf, Bismarckplatz und schließlich in die Altstadt.
Auskunft www.rnv-online.de
Maklerprovision:
habe ich von Mietern noch nie verlangt. Was macht ein Makler in Studentenstädten und Ballungszentren? Massenbesichtigung? Für Interessent und "Noch Mieter" unzumutbar. Deshalb bin ich froh:
Zitat:
Ab 1. Juni 2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip. Bei dem Bestellerprinzip handelt es sich um eine Änderung der Regelung des Wohnungsvermittlungsgesetzes. Es ist Teil der Mietrechtsreform, die zuvor schon die Mietpreisbremse zur Deckelung der Mieten in begehrten Wohnlagen eingeführt hat. Die Neuregelung zur Provisionszahlung bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen sieht vor, dass derjenige die Kosten für die anfallende Dienstleistung trägt, der den Makler beauftragt. Das kann sowohl der Vermieter als auch der Mieter sein.
(Quelle Engels&Völker. Keine Gewähr auf Richtig- und Vollständigkeit)