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Die Wohnung befindet sich im Obergeschoss eines Hauses mit drei Wohnungen.
Die Wohnung wurde 2014 WG-gerecht mit neuen Sanitärräumen umgebaut und renoviert. Sie hat drei WG-Zimmer (13,8 / 14,9 / 15,0 m²) nach Südwesten zur ruhigen Wohnstraße. Zur Hof-/Gartenseite hin liegen das Bad, ein zusätzliches WC und Garderobe, eine Küche (Einbauküche vorhanden) mit Durchgang zu Esszimmer und Loggia. Die Loggia (= seitlich geschlossener und überdachter Balkon) hat eine Fläche von 4,5 m² zusätzlich zu den 74 m² der Wohnung.
Die Zimmer und der Flur haben Parkettboden, die Sanitärräume Fliesen- und die Küche einen PVC-Belag.
Alle Zimmer, auch das Esszimmer, haben eine Anschlussbuchse für Kabel/Datenkabel, die im UG zusammenlaufen, die Beauftragung des dort vorhandenen Anschlusses von Vodafone sind ebenso wie der Vertrag mit einem Stromanbieter Sache der Mieter. Die Kosten für Festnetz-/ Internetanschluss und Strom sind also in den oben genannten Nebenkosten nicht enthalten.
Der Garten kann von allen Hausbewohnern genutzt werden, es gibt einen Grillplatz, ein kleines Gewächshaus und einen Geräteschuppen, wobei von den Nutzern auch Mitarbeit im Garten erwartet wird, um die Nebenkosten möglichst gering zu halten. Entsprechend wird auch die "Hausordnung" von den Mietern selber erledigt.
Ein Waschmaschinenplatz und ein Abstellraum im Keller gehören zur Wohnung, im Hof befindet sich eine Garage als Fahrradraum für alle Mieter. Aktuell ist auch eine Garage frei, die unabhängig von der Wohnung für 40,- €/Monat gemietet werden könnte.
Das Haus liegt in Knielingen in der Carl-Schutz-Straße, einer ruhigen Wohnstraße. Im Haus gibt es im EG eine weitere Wohngemeinschaft und eine DG-Wohnung mit ein bis zwei Bewohnern.
2 Haltestellen der Straßenbahnlinie 2 liegen in 300 bzw. 350 m Entfernung, zu einem Einkaufszentrum mit großem Supermarkt, Bäckerei, Drogeriemarkt etc. sind es gut 500 m.
Als Vermieter wohne ich nicht selber im Haus. Mir ist aber ein gutes Zusammenleben der Hausbewohner wichtig, und soweit ich das einschätzen kann, gilt das auch für die Bewohner der anderen Wohnungen. Interesse an/Bereitschaft zu einer guten Hausgemeinschaft sollten also vorhanden sein, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Die Wohnung ist ab 01. Juli frei, kann aber auch ggf. erst ab Mitte Juli oder 1. August gemietet werden. Sie ist geeignet für eine Wohngemeinschaft mit drei Personen. Der Mietvertrag wird mit einer Hauptmieterin/einem Hauptmieter geschlossen, die/der entsprechend untervermieten kann.
Die Wohnung wird bei Mietbeginn wie auch am Ende des Mietverhältnisses besenrein übergeben, Malerarbeiten/Schönheitsreparaturen sind nicht vorgeschrieben und liegen im Ermessen der Mieter. Die Wohnung ist in gutem Zustand.
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