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Die Barkaution ist die üblichste Art der Sicherheitsleistung. Der Mieter überweist oder übergibt dem Vermieter die Kautionssumme. Der Vermieter kann über dieses Geld nicht frei verfügen. Er ist verpflichtet es auf einem Sonderkonto anzulegen. Die Kaution muss verzinst werden, mindestens mit dem üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist.
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